Aktuelles + Termine

AKTUELLES ZUR STRAFRECHTLICHEN REHABILITIERUNG VON DDR-HEIMKINDERN

In Sachen Strafrechtliche Rehabilitierung möchte ich Sie auf zwei wichtige aktuelle Entwicklungen aufmerksam machen. Zum einen auf die Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetztes, welche am 29. November 2019 in Kraft getreten ist. Die wichtigsten Punkte dieser Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

· Eine Frist für die Stellung des Rehabilitierungsantrags gibt es nicht mehr
· Die monatliche Opferrente wird auf 330 € angehoben
· Die Opferrente wird bereits ab einem Heimaufenthalt von 90 Tagen (statt bisher 180 Tagen) gewährt
· Bei Heimkindern, die wegen rechtsstaatswidriger Haft ihrer Eltern in ein Heim, wird die Rechtsstaatswidrigkeit der Heimeinweisung gesetzlich vermutet. Auch bei Aufenthalten in Spezialheimen (Spezialkinderheime, Jugendwerkhöfe, Sonderkombinate) wird die Rechtsstaatswidrigkeit nun vermutet.
· Betroffene, deren Rehabilitierungsantrag bereits rechtskräftig abgelehnt wurde, können – von ganz engen Ausnahmen abgesehen – keinen erneuten Antrag stellen.

Eine ausführlichere Bewertung der Änderung der Gesetzeslage können Sie hier abrufen: StrRehag-Reform

Das andere ist eine –rechtskräftige – Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/O vom 29. Juli 2019, betreffend das Durchgangsheim Bad Freienwalde. Der Beschluss ist schon deshalb sehr interessant und lesenswert, weil es sehr ausführlich den aktuellen Forschungsstand zu den Zuständen in Durchgangsheimen darstellt. Erfreulicherweise setzt das Gericht seine heimkinderfreundliche Rechtsprechung fort. Die wichtigsten Aussagen dieses Beschlusses sind:

• „die grundsätzliche Neubewertung der Verhältnisse in den Durchgangsheimen, Spezialkinderheimen und Jugendwerkhöfen der ehemaligen DDR betrachtet die Kammer als neue Tatsache, die eine Wiederaufnahme eines früheren Verfahrens rechtfertigt“
Übersetzt heißt das: Wessen Rehabilitierungsantrag (hinsichtlich eines Spezialheims) schon vor längerer Zeit abgelehnt wurde, könnte jetzt einen neuen Versuch wagen.
• Die Zustände in den Durchgangsheimen, Spezialheimen und Jugendwerkhöfen waren „generell nicht geeignet dem Kindswohl zu dienen, sondern maßgeblich darauf ausgerichtet, die Persönlichkeiten nach den ideologischen Vorstellungen des SED-Regimes zu formen. Zu diesem Zwecke wurden schwere Menschenrechtsverletzungen planmäßig eingesetzt.“ Es ist also grundsätzlich davon auszugehen, dass eine solche Einweisung rechtswidrig war
• Davon kann nur im Einzelfall abgesehen werden, wenn im Einzelfall festgestellt wird, dass „bezüglich einer Einrichtung aufgrund der festgestellten Umstände der Unterbringung keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in dieser Einrichtung die Zerstörung der Persönlichkeit und Missachtung der Individualität der Betroffenen bezweckt waren“
• Schulbummelei ist schon deshalb ein sachfremder Grund bei der Einweisung in ein Durchgangsheim, weil den Kindern und Jugendlichen dort gerade kein angemessener Schulunterricht angeboten wurde, sondern die praktische Arbeit im Vordergrund stand
• Eine besonders lange Unterbringung im Durchgangsheim (hier: 7,5 Monate)wirkt sich erschwerend aus

Die Entscheidung im Volltext finden Sie hier: 41 BRH 41-18 LG Frankfurt

 

14./15. April 2018 MARIA LAACH

XLVI I. Symposium Maria Laach 2018

Vom 14. bis zum 15. April 2018 hat Frau Rechtsanwältin Diana Blum an der Veranstaltung “Maßregelvollzug reloaded – Neues Recht: neue Praxis und/oder neue Probleme?” in Maria Laach teilgenommen. Eine gemeinsame Veranstaltung des Instituts für Konfliktforschung e.V. und des Deutschen Strafverteidiger e.V.

Hinweise zum Programm finden sich hier: https://deutsche-strafverteidiger.de/veranstaltungen/d/xlvi-i-symposium-maria-laach-2018.html

 

2. – 4. März 2018 MÜNSTER

42. Strafverteidigertag

Vom 2. bis zum 4. März 2018 hat Frau Rechtsanwältin Diana Blum am 42. Strafverteidigertag in Münster teilgenommen. Thema war “Räume der Unfreiheit”.

 

Rechtsprechung zur Strafrechtlichen Rehabilitierung von DDR-Heimkindern, hier: Landgericht Magdeburg


Mit Beschluss vom 22. November 2017 (Reh. 87/16) hat das Landgericht Magdeburg meinen Mandanten rehabilitiert. Dieser war schon als Baby, im Alter von 5 Monaten, seiner Mutter weggenommen und in ein Heim verbracht worden. Aus den Akten ergab sich, dass man ihn eingewiesen hat, weil man die Mutter abstrafen wollte. Diese war nicht gesellschaftskonform, und ging auch keiner geregelten Arbeit nach. Vorgeschoben wurde eine “Vernachlässigung” des Kindes, die aber – dies legten die Akten nahe – die Erfindung eines IM war, der eine 2wöchige Beziehung zu der Mutter meines Mandanten hatte. Auffällig war, dass die Behörden es nicht in Betracht zogen, dass Baby bei der Oma unterzubringen, obwohl Mutter und Sohn dort zuvor gewohnt hatten. Das Gericht führte aus:

  „Es bestehen nach Aktenlage Anhaltspunkte dafür, dass sie wegen ihrer Herkunft aus dem Westen durch die Staatssicherheit unter besonderer Beobachtung stand. Eine Würdigung der gesamten Umstände und des Verlaufs der Heimunterbringung des Betroffenen lässt den Rückschluss zu, dass die Unterbringung des Betroffenen in einem Heim zur Disziplinierung der Mutter und zur ausschließlichen Durchsetzung der Arbeitspflicht erfolgte.“

 

25. November 2017 BERLIN

Das Adhäsionsverfahren aus anwaltlicher Sicht

Am 25. November 2017 hat Frau Rechtsanwältin Diana Blum an einer Fortbildung zum Thema “Adhäsion” und “Nebenklage”teilgenommen.

 

Rechtsprechung zur Strafrechtlichen Rehabilitierung von DDR-Heimkindern, hier: Landgericht Berlin

Mit Beschluss vom 7. April 2017 (551 Rh 371/15) hat das Landgericht Berlin meine Mandantin rehabilitiert. Diese hat als Kind und Jugendliche  – nach der Trennung - ausschließlich bei ihrem Vater gelebt; zu der Mutter bestand nahezu keine Beziehung. Als meine Mandantin 11 Jahre alt war verstarb  ihr Vater. Eine enge Bezugsperson für meine Mandantin war ihr Onkel, der Bruder ihres Vaters. Dieser wohnte zwar in Westberlin, besuchte die Familie aber regelmäßig. Dieser bemühte sich nach dem Tod seines Bruders, seine Nichte zu sich zu nehmen. Stattdessen brachten die Behörden meine Mandantin aber bei ihrer Mutter unter, und – weil diese an ihrer Tochter ab kein Interesse hatte – schließlich im Heim. versuchte der Vater. Eine Verbringung nach Westberlin wurde nicht in Betracht gezogen.   Das Gericht führte aus:

“Nach dem Inhalt der Akten der Jugendbehörde steht weiter fest, dass die Behörde darüber informiert war, dass der Onkel der Betroffenen die Betroffene in seine Familie aufnehmen wollte und diese Alternative allein deshalb unberücksichtigt blieb, weil die Ausreise der Betroffenen aus der DDR verhindert werden sollte….Aus alledem ergibt sich, dass der Antrag des Onkels auf Übertragung des Erziehungsrechts für seien Nichte – von vornherein – maßgeblich deshalb bewusst übergangen worden ist, weil die Betroffene die DDR nicht verlassen sollte. Entgegen der Ansicht der Generalsstaatsanwaltschaft ist die Ablehnung der Übersiedlung der Betroffenen zu ihrem Onkel schließlich auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil eine Überprüfung des Onkels auf seine Eignung hin nicht möglich gewesen sei. Die Jugendbehörde hat sich nicht einmal im Ansatz um eine solche Prüfung bemüht. Es wäre unschwer möglich gewesen, die Betroffene nach dem Verhältnis zu ihrem Onkel zu befragen. ferner sprach nichts dagegen, den Onkel zu einem Gespräch einzuladen.”

 

Rechtssprechungspraxis des OLG Naumburg zur Strafrechtlichen Rehabilitierung von DDR-Heimkindern

Ehemalige DDR-Heimkinder aus Sachsen-Anhalt: Jetzt Rehabilitierung beantragen!

In den letzten Monaten konnte ich gleich mehrere Rehabilitierungsverfahren erfolgreich zu Ende bringen, und meinen Mandanten die Mitteilung machen, dass sie nun rechtskräftig rehabilitiert sind. Insbesondere das OLG Naumburg (Sachsen-Anhalt) hebt sich hier mit seiner Heimkinder-freundlichen Rechtsprechung von vielen anderen Rehabilitierungskammern ab. De facto wird dort derzeit jeder Antragsteller rehabilitiert, der im Jugendwerkhof, Spezialkinderheim oder Sonderheimkombinat war und aus den Bezirken Halle oder Magdeburg kam. Wenn ein Rehabilitierungsantrag in der Vergangenheit gescheitert ist, ist hier auch eine Wiederaufnahme möglich und erfolgreich.

Für wen dies zutrifft, sollte sich möglichst bald entscheiden, einen Rehabilitierungsantrag zu stellen. Zu befürchten ist nämlich, dass irgendwann der Bundesgerichtshof in der Sache entscheidet, weil die anderen OLGs die großzügigen Rechtsprechung des OLG Naumburg nicht mittragen wollen.

 

24. – 26. März 2017 BREMEN

41. Strafverteidigertag

Vom 24. bis zum 26. März 2017 hat Frau Rechtsanwältin Diana Blum am 41. Strafverteidigertag in Bremen teilgenommen. Thema war “Der Schrei nach Strafe”.

4./5.  November 2016 BERLIN

4. Berliner Gefangenentage
Der Preis der Freiheit

Auch dieses Jahr war vor Rechtsanwältin Blum Mitorganisatorin der Berliner Gefangenentage. Sie hat zudem eine Arbeitsgruppe moderiert die sich mit der Frage beschäftigte “Welche Auswirkungen hat die Ausgestaltung des Vollzugs auf die Vorzeitige Entlassung?”

14. April 2016BERLIN

“Von der Schwere der Schuld”
Über Realität und Wirkung des Strafvollzugs

Am 14. April hat Frau Rechtsanwältin Blum an einer Diskussionsveranstaltung über die Realität im deutschen Strafvollzug teilgenommen. Der Anstaltsleiter der JVA Zeithein Herr Dr. Thomas Galli hat über seine 15jährige Erfahrung im Straf – und Maßregelvollzug berichtet. Für ihn kann es nach diesen Erfahrungen nur eine Lösung geben: Die Abschaffung der Gefängnisse und das Suchen nach einer alternativen Form der Bestrafung.

 

4. – 6. März 2016 LÜBECK

40. Strafverteidigertag

Vom 6. bis zum 8. März 2015 hat Frau Rechtsanwältin Diana Blum am 40. Strafverteidigertag in Frankfurt a. Main teilgenommen. Thema war “Bild und Selbstbild der Strafverteidigung”.

 

12. Juni 2015BERLIN

19. Berliner Junitagung für Forensische Psychiatrie und Psychologie

Die Junitagung wird veranstaltet von dem Institut für Forensische Psychiatrie und Psychologie Berlin (FPPB) e.V. Sie steht diesmal unter dem Thema “Mord und Totschlag-Psychologische und juristische Erfassung” Referenten sind u.a.,RECHTSANWALT PROF. DR. DR. ALEXANDER IGNOR (Berlin), PROF. DR. HANS-LUDWIG KRÖBER (Charité Berlin) und PROF. Dr. Norbert Leygraf (Uni Duisburg – Essen).


6. – 8. März 2015LÜBECK

39. Strafverteidigertag

Vom 6. bis zum 8. März 2015 wird Frau Rechtsanwältin Diana Blum am 39. Strafverteidigertag in Lübeck teilnehmen. Thema ist diesmal “Welche Reform braucht das Strafverfahren?”.


Erfolg vor der dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin

Aktuelle Entscheidung zur Strafrechtlichen Rehabilitierung von DDR-Heimkindern

Am 15. Dezember 2014 konnte ich einen weiteren Erfolg vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin erzielen. Ich hatte geltend gemacht, dass die Heimeinweisung meiner Mandantin aus politischen Gründen erfolgte, wofür es Anhaltspunkte gab, wenn man zwischen den Zeilen der Heimakte las und diese in Zusammenhang zueinander setzte. Mit diesem Vortrag bin ich vor dem Landgericht Berlin und dem Kammergericht erfolglos geblieben, der Verfassungsbeschwerde dagegen wurde weitgehend stattgegeben. An jenem Beschluss ist beachtlich, dass der Verfassungsgerichtshof dem Kammergericht detailliert Vorgaben für die Auslegung bestimmter Akteninhalte macht. Unter anderem führte der Verfassungsgerichtshof aus:

Diesen Maßgaben genügt der Beschluss des Kammergerichts nicht, soweit das Gericht die Überprüfung auf den Inhalt der noch zur Verfügung stehenden Jugendhilfeunterlagen und sonstigen Berichte beschränkt hat. Diese Einengung der Sachverhaltsfeststellung ist ebenso wenig mit der dem Gericht obliegenden Pflicht zur Amtsermittlung vereinbar wie die aus dieser Beschränkung des Prüfungsumfangs gezogene Schlussfolgerung des Kammergerichts, mit dem Einwand, dass die in den noch vorhandenen Unterlagen der Jugendhilfe enthaltenen Feststellungen nicht der Wahrheit entsprächen, könne der Betroffene im Rahmen des Rehabilitierungsverfahrens ebenso wenig gehört werden wie mit dem nicht durch andere staatliche Dokumente belegten Einwand, dass Zeugen ihr Verhalten dort unzutreffend schildern würden. Durch den gewählten Maßstab hat das Kammergericht nicht ausreichend aufgeklärt, aus welchen Gründen es zu den Heimeinweisungen in die Spezialkinderheime „Ernst Thälmann“ und „Adolph Reichwein“ gekommen ist (§ 2 Abs. 1 Satz 1 StrRehaG i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StrRehaG). Es ist den von der Beschwerdeführerin vorgebrachten und in den bereits beigezogenen Dokumenten enthaltenen Hinweisen auf sachfremde Gründe nicht unter Ausnutzung aller ihm zur Verfügung stehenden Mittel nachgegangen.“

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (Aktenzeichen VerfGH 88/13) im Volltext kann hier heruntergeladen werde:
Beschluss vom 15.12.2014, VerfGH 88/13


7./8. November 2014BERLIN

3. Berliner Gefangenentage

Frau Blum ist Mitorganisatorin der 3. Berliner Gefangenentage. Es handelt sich um eine Veranstaltung des Arbeitskreises Strafvollzug. Die diesjährigen Gefangenentage stehen unter der Überschrift “Knas ist Knast? Vollzugsgrundsätze – mehr als eine Absichtserklärung”.Gemeinsam mit Journalisten, Sachverständigen, Fachpolitikern, Vollzugspraktikern, der Fachöffentlichkeit und (ehemaligen) Gefangenen wird der Frage nachgegangen, wie es mit der Umsetzung der Vollzugsgrundsätze in der Praxis aussieht. Referenten sind u.a. Herr Olaf Arnoldi (Vorsitzender Richter am Kammergericht), Prof. em. Dr. Johannes Feest (Uni Bremen), Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn (FU Berlin), Dr. Karl Kreutzberg (forens.-psych. Gutachter), Renate Künast (MdB), Thorsten Luxa (LEiter der Jugendstrafanstalt)


13. Juni 2014BERLIN

18. Berliner Junitagung für Forensische Psychiatrie und Psychologie

Die Junitagung wird veranstaltet von dem Institut für Forensische Psychiatrie und Psychologie Berlin (FPPB) e.V. Sie steht diesmal unter dem Thema “Gestehen – Leugnen – Schweigen.Taktiken der Wahrheitsfindung im Strafverfahren” Referenten sind u.a. PROF. DR. RENATE VOLBERT (Charité Berlin),RECHTSANWALT PROF. DR. DR. ALEXANDER IGNOR (Berlin), PROF. DR. HANS-LUDWIG KRÖBER (Charité Berlin) und RIBGH PROF. DR. ANDREAS MOSBACHER (BGH Karlsruhe). Eine Übersicht über das Programm findet sich hier: Programm Junitagung


21. – 23. März 2014DRESDEN

38. Strafverteidigertag

Vom 21. bis zum 23. März 2014 wird Frau Rechtsanwältin Diana Blum am 38. Strafverteidigertag in Dresden teilnehmen. Thema ist diesmal “Vom Bedeutungsverlust der Hauptverhandlung”.


1. März 2014BERLIN

Umgang mit Prognosebegutachtung

Frau Rechtsanwältin Blum nimmt teil an einer Fortbildungsveranstaltung des RAV. Herr Prof. Kury als Sachverständiger wird einen Überblick über Fragen der Prognosebegutachtung aufzeichnen. Er wird dabei auf Probleme, Qualitätsmerkmale und Fehlerquellen eingehen. Anschließend wird RAin Dr. Woynar aus der Perspektive der Strafverteidigerin berichten. Dabei sollen Anhaltspunkte für die Verteidigung aufgezeichnet werden, wie man z.B. auf die Auswahl des Gutachters oder der Gutachterin Einfluss nehmen kann und welche Möglichkeiten es gibt, wenn das Gutachten zu einem nicht nachvollziehbaren Ergebnis kommt. Ziel der Veranstaltung ist die Schulung im Umgang mit Prognosebegutachtung und Vermittlung praxistauglicher Ansätze.


7./8. Dezember 2013BERLIN

Vernehmungstechnik für StrafverteidigerInnen in praktischen Übungen

Frau Rechtsanwältin Blum nimmt teil an einer Fortbildungsveranstaltung des RAV. Inhalt des Seminars ist das Recht der Befragung und Abwehr von Behinderungen, Fragetechnik und Vernehmungstechnik. Es referiert Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Wagner


20. November 2013BERLIN

Ermittlungsmaßnahmen in Rechtsanwaltskanzleien

Frau Rechtsanwältin Blum nimmt teil an einer Fortbildungsveranstaltung des Arbeitskreises Strafrecht des BErliner Anwaltsvereins. Es referiert Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor.


23. Oktober 2013BERLIN

Neue Entwicklungen der Rechtsprechung zum BtMG

Eine Fortbildung der Berliner Strafverteidiger von und mit RA Olaf Franke.


Aktuelle Entscheidung zum Strafvollzug

Bundesverfassungsgericht v. 10. Oktober 2012 (2 BvR 922/11) – betrifft Überprüfung medizinischer Maßnahmen im Strafvollzug

Leitsatz: Gerade Strafgefangene sind, da sie keinen Anspruch darauf haben, einen Arzt ihrer Wahl zu konsultieren, in besonderem Maße darauf angewiesen, dass zum Schutz ihrer Grundrechte eine gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen der JVA auch insoweit möglich ist, als ärztliche Behandlungen in Rede stehen. Der den Gerichten durch Art. 19. Abs. 4 GG zugewiesenen Überprüfungspflicht dürfen sie sich nicht im Hinblick auf die fehlende eigene Beurteilungskompetenz in außerjuristischen Fachfragen entziehen; vielmehr haben sie sich erforderlichenfalls mit Hilfe von Sachverständigen zu versichern.


Erfolg vor der dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin

Aktuelle Entscheidung zur Strafrechtlichen Rehabilitierung von DDR-Heimkindern

Am 24. September konnte ich einen großen Erfolg vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (Az.: VerfGH 172/11) erzielen. Der Rehabilitierungsantrag eines ehemaligen DDR-Heimkindes war vor dem Landgericht Berlin und dem Kammergericht erfolglos geblieben, der Verfassungsbeschwerde dagegen wurde nunmehr weitgehend stattgegeben.

Aus folgenden Gründen ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs von großer Bedeutung:
- Die enge Rechtsprechung des Kammergerichts, das bei der Annahme politischer Verfolgung von Heimkindern im Gegensatz zu den anderen Oberlandesgerichten sehr restriktiv entscheidet, ist hinfällig. Hinfällig ist insbesondere die Rechtsprechung des Kammergerichts, nach der es keine Rolle spielt, ob das Kind, statt im Heim untergebracht zu werden, bei aufnahmebereiten Verwandten im westlichen Ausland hätte Aufnahme finden können. Das Kammergericht hatte bisher nur die Aufnahmebereitschaft von Verwandten in der DDR als relevant angesehen.
- Der Verfassungsgerichtshof betont die Bedeutung der Ermittlungspflicht der Rehabilitierungsgerichte. Die Rehabilitierungsgerichte dürfen den Sachverhaltsvortrag der Opfer nicht einfach übergehen. Insbesondere müssen sie berücksichtigen, dass es Opfern des SED-Unrechts typischerweise schwer fällt, Unrechtshandlungen des SED-Regimes nachzuweisen.
- Eidesstattliche Versicherungen von Familienangehörigen müssen wegen der Beweisnot des Betroffenen im Rehabilitierungsverfahren stärker berücksichtigt werden.
- Das Kammergericht kann das bisher oft verwandte Argument, es habe vergleichbare Zustände in Jugendhilfeeinrichtungen der “alten” Bundesrepublik gegeben, künftig nicht mehr ohne Weiteres gebrauchen.

Zu den Bedingungen in den Heimen äußert sich der Verfassungsgerichtshof nicht. Dies bleibt künftigen Verfassungsbeschwerdeverfahren vorbehalten. Zu beachten ist allerdings, dass der Verfassungsgerichtshof offenbar Vorbehalte gegen das in diesem Zusammenhang gebrauchte Argument hat, Menschenrechtsverletzungen in DDR-Heimen seien kein Systemunrecht, weil Vergleichbares auch in der Bundesrepublik geschah.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes im Volltext kann hier heruntergeladen werde:
Weitere Informationen


Aktuelle Entscheidung zum Strafvollzug

Bundesverfassungsgericht v. 22. Mai 2012(2 BvR 166/11)

Will ein Gericht geltende Rechtsvorschriften in einer Weise auslegen, die für den Rechtsschutzsuchenden mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, muss es prüfen, ob hinreichend gewichtige Gründe eine solche Erschwerung des Rechtsschutzes rechtfertigen. Geht es um den Rechtsschutz in Strafvollzugssachen, so ist bei der Anwendung dieser Maßstäbe zu berücksichtigen, dass die Rechtsschutzsuchenden hier typischerweise nach Bildungsstand, materiellen Ressourcen und Kommunikationsmöglichkeiten für den Umgang mit den Kompliziertheiten der Rechtsordnung nicht gut gerüstet sind.


Aktuelle Entscheidung zum Strafvollzug

OLG Hamm v. 17.7.2012 (1 vollz 323/12)

Es verstößt gegen die Unschuldsvermutung aus Art. 6 Abs. 2 EMRK in der Auslegung durch den EGMR, wenn die Strafvollstreckungskammer im RAhmen eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung feststellt, dass der Betroffene eine bestimmte Straftat begangen habe, die aber noch nicht abgeurteilt worden ist und der BEtroffene deswegen zu Recht mit einer Disziplinarmaßnahme belegt worden sei.(amtl. Leitsatz)


20. Juni 2013  POTSDAM

70 Jahre JUGENDARREST – Fazit und Ausblick

Eine Podiumsdiskussion zum 70jährigen BEstehen des Jugendarrestes. Auf dem Podium diskutieren: DR. VOLKMAR SCHÖNEBURG (Justizminister des Landes Brandenburg), HEINZ BUSCHKOWSKY (Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln), PROF. DR. BERND-RÜDEGER SONNEN (Universität Hamburg) ist bundesweit bekannt als Hochschullehrer.


8. – 10. März 2013  FREIBURG

37. Strafverteidigertag

Vom 8. bis zum 10. März 2013 wird Frau Rechtsanwältin Diana Blum am 37. Strafverteidigertag in Freiburg teilnehmen. Thema ist diesmal “Die Akzeptanz des Rechtsstaats in der Justiz”.


6. März 2013  BERLIN

Kammerversammlung der RAK Berlin

Frau Blum ist auf der Kammerversammlung am 6. März 2013 in den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin gewählt worden.


10. Januar 2013  BERLIN

Einführung in das Steuerstrafrecht

Frau Blum nimmt teil am 2. Teil des Einführungskurs von Herrn Prof. Dr. Wegner zum Steuerstrafrecht.


15. Oktober 2012  BERLIN

Einführung in das Steuerstrafrecht

Frau Blum nimmt teil am Einführungskurs von Herrn Prof. Dr. Wegner zum Steuerstrafrecht.


19. bis 20. Oktober 2012  BERLIN

2. Berliner Gefangenentage

Frau Blum ist Mitorganisatorin der 2. Berliner Gefangenentage. Es handelt sich um eine Veranstaltung des Arbeitskreises Strafvollzug. Die diesjährigen Gefangenentage stehen unter der Überschrift “Lohn der Angst. Der Umgang mit Restrisiken und deren mediale Wahrnehmung”.Gemeinsam mit Journalisten, Sachverständigen, Fachpolitikern, Vollzugspraktikern, der Fachöffentlichkeit und (ehemaligen) Gefangenen wollen wir der Frage nachgehen, ob es ein berechtigtes Interesse der Medien an einer medialen Belagerung von Strafentlassenen (insbesondere von entlassenen Sicherungsverwahrten) gibt, oder ob diese schlicht Folge des Leitsatzes “crime sells” ist. Wie wirkt sich eine solche Berichterstattung auf die Resozialisierung aus? Wir erwarten interessante Vorträge und spannende Diskussionen. Referenten sind u.a. Dr. Volkmar Schöneburg (Justizminister Brandenburg), Dr. Ralf Kleindieck (Staatsrat Hamburg), Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn (FU Berlin), Dr. Wolfgang Lesting (RiOLG Oldenburg), Wolfgang Weißbrodt (VRiKG a.D.), MDg Dr. Bernhard Böhm (BMJ), Kai Schlieter (taz), Lorenz Maroldt (tagesspiegel). Für Studierende und (ehemalige) Strafgefangene ist die Veranstaltung kostenfrei. Der Flyer mit dem Anmeldeformular kann hier heruntergeladen werden.
Weitere Informationen


11. Oktober 2012  BERLIN

Aktuelle Entwicklungen im Wirtschaftsstrafrecht

Frau Blum nimmt teil an dem Vortrag von Herrn Prof. Dr. Wegner RA Prof. Dr. Carsten Wegner und Herrn RA Dr. Philipp Gehrmann.


21. und 22. September 2012  BAD SAAROW

Jahrestreffen der Berliner und Brandenburger Strafverteidiger

Frau Rechtsanwältin Blum ist auch dieses Jahr wieder beim Jahrestreffen der Berliner und Brandenburger Strafverteidiger in Bad Saarow. Thema ist dieses Jahr “Ethik im Strafprozess”.
Weitere Informationen


13. Dezember 2011  BERLIN

Fortbildungsveranstaltung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger zum Thema: “Der OK-Vermerk – von Mythen und Legenden”".


19. November 2011  BERLIN

Fortbildungsseminar des RAV zum Thema: “Effektive Einflussnahme auf den Strafprozess durch Beweisanträge und Durchsetzung von Beweisverwertungsverboten”.


23. und 24. September 2011  BAD SAAROW

Jahrestreffen der Berliner und Brandenburger Strafverteidiger

Frau Rechtsanwältin Blum ist auch dieses Jahr wieder beim Jahrestreffen der Berliner und Brandenburger Strafverteidiger in Bad Saarow. Thema ist dieses Jahr “Untersuchungshaft – Anordnung, Vollzug und Rezeption”.


21. September 2011  BERLIN

Fortbildungsveranstaltung des AK Strafvollzug zum Thema: “Sicherungsverwahrung – gesetzliche Neuregelung und Auswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011″.


6.September 2011  BERLIN

Podiumsdiskussion des DAV zum Thema “Audiovisuelle Dokumentation von Vernehmungen im Ermittlungs – und Strafverfahren”


4. Februar 2011  BERLIN

Medikamentengestützte Therapie von Sexualstraftätern: Chancen und Risiken

Frau Rechtsanwältin Blum wird teilnehmen an der Veranstaltung “Medikamentengestützte Therapie von Sexualstraftätern: Chancen und Risiken”. Die Veranstaltung wird ausgerichtet vom Förderverein der Sozialtherapeutischen Anstalt in der JVA Tegel. Es diskutieren Herr Prof. Dr. Konrad (Institut für Forensische Psychiatrie, Charité Berlin), Herr Bayerl (ärztlicher Leiter, Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin) und Frau Dr. Ines Woynar (Rechtsanwältin und Kriminologin)


21. Januar 2011  BERLIN

Jahresmitgliederversammlung der Berliner Strafverteidiger e.V.

Frau Rechtsanwältin Blum hat teilgenommen an der Jahresmitgliederversammlung der Berliner Strafverteidiger e.V.


02. November 2010  BERLIN

Jubiläumsfeier des „Freiabonnements für Gefangene“

Frau Rechtsanwältin Blum nimmt teil an der Jubiläumsfeier des „Freiabonnements für Gefangene“. Thema der Podiumsdiskussion ist „Vernetzt hinter Gittern?-Zur Zukunft der Informationsversorgung im Vollzug“. Es diskutieren: Prof. Dr. Christian Pfeiffer, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen, Hans-Christian Ströbele, Bündnis 90 / Grüne, Dr. Florian Knauer, Humboldt Universität, Gudrun Petersen-Buck, Leiterin Sozialpädagogische Abteilung JVA Moabit und Lars Hoffmann, Leiter Sozialpädagogische Abteilung JVA Tegel. Moderiert wird die Veranstaltung von Herrn RA Dr. Olaf Heischel.


05. November 2010  BERLIN

Traditionelles Berliner Anwaltsessen

Frau Rechtsanwältin Diana Blum ist Teilnehmerin beim Traditionellen Berliner Anwaltsessen im Festsaal des Hotel Palace, Europa-Center


04. November 2010  BERLIN

Internationale Berliner Anwaltstagen 2010

Frau Rechtsanwältin Blum nimmt teil an den Internationalen Berliner Anwaltstagen 2010. Der Begrüßungsabend findet statt im PURO Club, Tower im Europa-Center.


02. Oktober 2010  BERLIN

Herbstveranstaltung „Arbeitsgemeinschaft für Streitkultur (ASS)“

Frau Rechtsanwältin Blum hat auf der Herbstveranstaltung der „Arbeitsgemeinschaft für Streitkultur (ASS)“ einen Vortrag gehalten zu dem Thema „Strafvollstreckung und Strafvollzug“.


01. Oktober 2010  BERLIN

Zwei Jahrzehnte freie Straffälligenhilfe“

Frau RAin Blum nimmt teil an der Fachveranstaltung „20 Jahre FREI HILFE BERLIN e.V. – Zwei Jahrzehnte freie Straffälligenhilfe – und Wohnungslosenhilfe im wiedervereinigten Berlin“.


17./18. September 2010  BREMEN

„Chancenlos, rechtlos und ausgeliefert? Aktuelle Probleme des Strafvollzug”

Frau Rechtsanwältin Blum hat teilgenommen an einer von dem Humanistischen Verband Deutschland e.V. organisierten Veranstaltung zum Thema „Chancenlos, rechtlos und ausgeliefert? Aktuelle Probleme des Strafvollzug.


9. und 10. September 2010  BAD SAAROW

Prozessabsprache und Kronzeugenregelung: Erfahrungsaustausch und Ausblick“

Frau Rechtsanwältin Blum nimmt teil an den Bad Saarower Tagen, der jährlichen Fortbildungsveranstaltung der Berliner und Brandenburger Strafverteidiger. Thema ist diesmal „Prozessabsprache und Kronzeugenregelung: Erfahrungsaustausch und Ausblick“


11. September 2010  TORGAU

8. Treffen Ehemaliger Insassen des geschlossenen Jugendwerkhofs Torgau

Frau Rechtsanwältin Diana Blum ist als Referentin zu Gast beim 8. Treffen Ehemaliger Insassen des geschlossenen Jugendwerkhofs Torgau. Sie wird dort einen Vortrag zum Thema Rehabilitierung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) halten. Der Schwerpunkt wird bei der Möglichkeit der Rehabilitierung für ehemalige Insassen er Spezialkinderheime liegen, und bei der Darstellung der Bedeutung und Auswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Mai 2009. Weiteres zu dem Thema finden Sie hier und hier (Vortrags-PDF)


09. Juni 2010  BERLIN

Rechtsanwälte und Notare in der DDR Berufsalltag und Erlebnisse aus der Wendezeit

Frau Rechtsanwältin Blum ist auf der Veranstaltung “Rechtsanwälte und Notare in der DDR Berufsalltag und Erlebnisse aus der Wendezeit”. Eine Veranstaltung der Rechtsanwaltskammer Berlin


28. und 29. Mai 2010  BERLIN

1. Berliner Gefangenentage

Frau Rechtsanwältin Blum hat zusammen mit den anderen Mitgliedern des Arbeitskreises Strafvollzug die 1. Berliner Gefangenentage organisiert. Es handelt sich um eine Konferenz, die alle 2 Jahre stattfinden soll, und deren Themen Probleme des Strafvollzugs und der Strafvollstreckung sind. Die Veranstaltung richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, in Vollzugs – und Vollstreckungssachen tätige Juristen, Studierende sowie die interessierte Fachöffentlichkeit. Die diesjährige Konferenz steht unter der Überschrift „IN DUBIO PRO SECURITATE – Sicherheitsbedürfnis contra Resozialisierung?“. Die Konferenz beginnt am Freitag mit einer Fortbildungsveranstaltung zum Strafvollzug – und Strafvollstreckungsrecht, bei der Frau Rechtsanwältin Blum auch Referentin ist. Am zweiten Tag finden drei parallele Arbeitsgemeinschaften statt, die Veranstaltung endet mit einer Podiumsdiskussion. Auf dem Podium werden diskutieren: Herr Albrecht Zierep (Leiter der SothA der JVA Tegel), Prof. Dr. Henning Saß (Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Aachen und kriminalprognostischer Sachverständiger), Herr Wolfgang Weißbrodt (Vorsitzender Richter am Kammergericht), Dr. Ines Woynar (Strafverteidigerin und Kriminologin), MR Dr. Bernhard Böhm (Bundesministerium der Justiz). Die Diskussion wird moderiert von Frau Rechtsanwältin Ursula Groos. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.


30. April 2010   BERLIN

Menschen hinter Gittern – Vom notwendigen Risiko sozialer Reintegration

Frau Rechtsanwältin Blum nimmt teil an der Veranstaltung “Menschen hinter Gittern – Vom notwendigen Risiko sozialer Reintegration”. Die Veranstaltung wird organisiert von der Friedrich – Ebert – Stiftung.


24. April 2010  BERLIN

Fehlerquellen bei Personenidentifizierungen: Sind PolizeibeamtInnen bessere ZeugInnen?

Frau Rechtsanwältin Blum nimmt teil an der Fortbildungsveranstaltung des RAV zum Thema „Fehlerquellen bei Personenidentifizierungen: Sind PolizeibeamtInnen bessere ZeugInnen?“. In der Veranstaltung beschreibt Herr Prof. Siegfried Sporer die zahlreichen spezifischen Einflussfaktoren die bei Personenidentifizierungen zu Falschidentifizierungen beitragen. Insbesondere werden Untersuchungen über Polizeibeamte als Zeugen und deren Einfluss auf Identifizierungsverfahren besonders detailliert dargestellt.


21. April 2010  BERLIN

Noch jugendlich – oder schon erwachsen?

Frau RAin Blum nimmt teil an der Fortbildungsveranstaltung „Noch jugendlich – oder schon erwachsen?“. Die Veranstaltung wird organisiert von der DVJJ und der Vereinigung Berliner Strafverteidiger. Thema der Fortbildung ist die Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts auf Erwachsene nach § 105 JGG.


26. – 28. Februar 2010  HAMBURG

34. Strafverteidigertag

Vom 26. bis zum 28. Februar 2010 wird Frau Rechtsanwältin Diana Blum am 34. Strafverteidigertag in Hamburg teilnehmen. Thema ist diesmal “Wehe dem, der beschuldigt wird”. Weiterführende Informationen zu den Inhalten des Strafverteidigertags finden Sie hier.


16. Februar 2010  BERLIN

Mitglieder – und Informationsveranstaltung des DVJJ

Frau RAin Blum nimmt teil an der Mitglieder – und Informationsveranstaltung des DVJJ. Thema ist diesmal u.a. die Frage, ob im Namen der „guten Absicht“ der gläserne Jugendliche geschaffen wird, was es mit den geplanten Fallkonferenzen auf sich hat und wie es mit dem Datenaustausch zwischen den einzelnen Institutionen – insbesondere auch mit dem Datenschutz – aussieht. Auf dem Podium diskutieren Herr Andreas KHK Kaminski, Frau Britta Schröter von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Frau Rechtsanwältin Natalie von Wistinghausen und Herr Thomas Zissel von der StA Berlin.


22. Januar 2010  BERLIN

Jahresmitgliederversammlung der Berliner Strafverteidiger e.V

Frau Blum wird teilnehmen an der Jahresmitgliederversammlung der Berliner Strafverteidiger e.V


8. Dezember 2009  BERLIN

Aufnahme einer Tätigkeit als Leiterin von Referendar-AGs

Seit dem 8. Dezember 2009 ist Frau Rechtsanwältin Blum durch die Rechtsanwaltskammer Berlin und das Kammergericht (Ausbildungsabteilung) als Leiterin einer Referendar-Arbeitsgemeinschaft „Strafrecht Anwaltliche Sicht“ eingesetzt.


5. November 2009  BERLIN

Zweiten Kolloquium zur Rahmenkonzeption für den geschlossenen Männervollzug

Rechtsanwältin Diana Blum ist Teilnehmerin am Zweiten Kolloquium zur Rahmenkonzeption für den geschlossenen Männervollzug.


09. Oktober 2009  BERLIN

Tage der Berufsausbildung

Rechtsanwältin Diana Blum und Rechtsanwalt Holger Klaus vertreten bei den “Tagen der Berufsausbildung” im Rahmen Europas größter Jugendmesse “You” den Berliner Anwaltsverein und natürlich die Kanzlei Blum, Heinrichs und Partner. Interessierte Jugendliche finden die beiden Rechtsanwälte am Stand des Verbands der Freien Berufe in Berlin, Nr. 227 (Hallenplan).


8. Oktober 2009  BERLIN

Erstes Kolloquium zur Rahmenkonzeption für den geschlossenen Männervollzug

Rechtsanwältin Diana Blum ist Teilnehmerin am Ersten Kolloquium zur Rahmenkonzeption für den geschlossenen Männervollzug.


07.10.2009  BERLIN

Pressearbeit der Staatsanwaltschaft im Spannungsfeld zwischen Informationspflicht und Persönlichkeitsrechten

Frau RAin Blum ist bei einem Vortrag von Generalbundesanwalt a.D. Kay Nehm zum Thema “Pressearbeit der Staatsanwaltschaft im Spannungsfeld zwischen Informationspflicht und Persönlichkeitsrechten”


11./12. September 2009  BAD SAAROW

Bad Saarower Tage

Frau Rain Blum nimmt auch dieses Jahr an den Bad Saarower Tagen teil. Thema diesen Jahres ist „Vom gefühlten Bedürfnis der Justiz nach Notwehrrechten gegen die Strafverteidigung -Was darf Verteidigung und wem ist sie verpflichtet?“. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden sich hier.


16. Juli 2009  BERLIN

Mediation in der JVA Tegel

Frau RAin Blum nimmt teil an einer Veranstaltung zum Tema „Mediation in der JVA Tegel“. Hierzu referieren die Leiterin des Projekts Frau Richterin am Landgericht Melanie Vogt und Frau Dr. Anja Schammler, die das Projekt wissenschaftlich betreut. Es handelt sich um die erste Veranstaltung des Arbeitskreis Strafvollzug der Berliner Strafverteidiger e.V.


9. Juli 2009  BERLIN

Rechtskundepakte – Recht aufschlussreich

Frau RAin Blum nimmt teil an dem Projekt „Rechtskundepakte – Recht aufschlussreich“ der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Im Rahmen einer simulierten Gerichtsverhandlung, mit Berliner Schülern als Prozessbeteiligten, wird sie die „Verteidigung“ des „Angeklagten“ übernehmen. Die Veranstaltung findet statt im AG Tiergarten. Weitere Information zu dem Projekt finden Sie hier.


9. Juli 2009  BERLIN

Nebenklage und Adhäsionsverfahren

Frau RAin Blum nimmt teil an der Veranstaltung „Nebenklage und Adhäsionsverfahren – Erfahrungsaustausch zwischen Ricfterschaft und Anwaltschaft zu den aktuellen Änderungen im Opferschutzgesetz“. Die Referenten sind Frau Rechtsanwältin Gesine Reisert, Herr Richter AG Kai-Uwe Herbst und Frau Sabine Hartwig (Vorsitzende des „Weißer Ring e.V. Berlin“)


3. -5. Juli 2009  VAREL

21. Nordseetreffen des Deutsche Strafverteidiger e.V.

Frau RAin Blum nimmt teil am 21. Nordseetreffen des Deutsche Strafverteidiger e.V.. Thema: Das Beweisantragsrecht unter Druck – aktuelle Tendenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Beweisantragsrecht und ihre Folgen für die Praxis. Die Veranstaltung wird moderiert von Herrn Rechtsanwalt Alexander Sättele, Berlin und Herrn Rechtsanwalt Dr. Jürgen Taschke, Frankfurt am Main. Es werden referieren Herr Prof. Dr. Matthias Jahn, Universität Nürnberg-Erlangen, Herr VRiLG Dr. Andreas Mosbacher, Berlin, Herr Generalstaatsanwalt Erhard Rex, Schleswig, Herr RiBGH Prof. Dr. Bertram Schmitt, Karlsruhe und Herr Rechtsanwalt Ulrich Ventzke, Hamburg.


22. Juni 2009  BERLIN

Podiumsdiskussion zum Gesetzesentwurf des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes

Frau RAin Blum nimmt teil an einer Podiumsdiskussion zum Gesetzesentwurf des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes. An dieser Podiumsdiskussion nehmen teil Herr Staatssekretär Hasso Lieber, der Leiter Untersuchungshaftvollzugsnastalt Moabit Herr Fixson, Frau Rechtsanwältin RAin Müller-Jacobsen (RAK) und Herr Rechtsanwalt Rubbert (StV Berlin). Die Veranstaltung wird moderiert von Herrn Rechtsanwalt Jens von Wedel.


19. Juni 2009  BERLIN

Runder Tisch für ausländische Gefangene

Frau RAin Blum nimmt teil am “Runden Tisch für ausländische Gefangene”. Thema ist: “Wie wirkt sich Straffälligkeit auf den Aufenthaltstitel aus?” Frau Langeheine, Leiterin der Ausländerbehörde, wird dieser Frage in Ihrem Beitrag nachgehen. Im zweiten Teil der Sitzung geht es um die Situation im geschlossenen Männervollzug, insbesondere um den Begriff der Bedarfe, der derzeit oft im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Rahmenkonzepts im geschlossenen Männervollzug auftaucht.


17. Juni 2009  BERLIN

Vom Tatort ins Labor – Rechtsmediziner decken auf

Frau RAin Blum besucht die Ausstellung “Vom Tatort ins Labor – Rechtsmediziner decken auf”. Die Führung wird geleitet von dem Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Charité, Prof. Dr. Michael Tsokos. Eine Veranstaltung des AK Strafvollzug des Berliner Anwaltsverein e.V.


10. Juni 2009  BERLIN

Besuch ohne Trennscheibe

Frau RAin Blum hat vor dem Kammergericht Berlin einen Beschluss erstritten, wonach es unzulässig ist, Besuche in der JVA Charlottenburg an einem sogenannten Trennscheibentisch durchzuführen, wenn es sich bei den Besuchern des Gefangenen um Familienangehörige handelt und keine konkreten Missbrauchsbefürchtungen in der Person des Besuchers oder des Gefangenen bestehen. Hintergrund der Entscheidung ist, dass die Senatsverwaltung für Justiz anlässlich des Ausbruchs eines Gefangenen aus der JVA Charlottenburg – diesem gelang der Ausbruch, indem er mit einem Besucher die Kleidung tauschte – verfügt hatte, dass Besuche zukünftig generell nur noch an Trennscheibentischen stattzufinden haben. Die Entscheidung können Sie hier im Volltext nachlesen.


14. Mai 2009  BERLIN

Der Angeklagte und sein Verteidiger im Strafverfahren im Focus der Medien

Frau RAin Blum ist bei der Veranstaltung „Der Angeklagte und sein Verteidiger im Strafverfahren im Focus der Medien”. Referenten: RAin Dr. Stefanie Schork, Berlin, RA Johannes Eisenberg, Berlin, Moderation: RA Stefan Conen, Berlin.


22. April 2009  BERLIN

Ein Jahr Jugendstrafvollzugsgesetz – erste Erfahrungen

Frau RAin Blum nimmt teil an der Veranstaltung „Ein Jahr Jugendstrafvollzugsgesetz – erste Erfahrungen“. Podiumsgäste sind Herr Dr. Meinen (Abteilungsleiter II der Senatsverwaltung für Justiz), Herr Fiedler (Leiter der Jugendstrafanstalt), Herr Blümel (Leiter der Vollzugsanstalt für Frauen) und Herr Frenzel (Vollstreckungsleiter) – eine Veranstaltung des DVJJ.


20. März 2009  BERLIN

Runder Tisch für ausländische Inhaftierte

Frau RAin Blum ist Teilnehmerin am „Runden Tisch für ausländische Inhaftierte“


18. März 2009  BERLIN

Ermittlungsmethoden und deren Einsatzmöglichkeit

Frau RAin Blum nimmt teil an der Veranstaltung “Ermittlungsmethoden und deren Einsatzmöglichkeit“ – eine Veranstaltung des AK Strafrecht im Berliner Anwaltsverein e.V.


4. März 2009  BERLIN

Jahresversammlung der Rechtsanwaltskammer Berlin

Rechtsanwältin Diana Blum nimmt teil an der jährlichen Versammlung der Rechtsanwaltskammer Berlin.


27. Februar – 01. März 2009  KÖLN

33. Strafverteidigertag

Vom 27. Februar bis zum 1. März 2009 wird Frau Rechtsanwältin Diana Blum am 33. Strafverteidigertag in Köln teilnehmen. Thema ist diesmal “Strafverteidigung vor neuen Aufgaben”. Weiterführende Informationen zu den Inhalten des Strafverteidigertags finden Sie hier.


22. Februar 2009  BERLIN

Drehbuch und Regie – Vertragsgestaltung für Filmproduzenten

Frau Rechtsanwältin Diana Blum ist Teilnehmerin des Seminars “Drehbuch und Regie – Vertragsgestaltung für Filmproduzenten” – eine Veranstaltung des Erich Pommer Institut gGmbH.


19. Februar 2009  BERLIN

Aktuelle Revisionsrechtssprechung des BGH

Frau Rechtsanwältin Diana Blum nimmt teil an der Fortbildungsveranstaltung „Aktuelle Revisionsrechtssprechung des BGH“, Referent VRi BGH Clemens Basdorf. Eine Veranstaltung der Berliner Strafverteidiger e.V.


18. Februar 2009  BERLIN

Wichtige Urteile 2008 und ihre Folgen für die Praxis der Strafverteidigung

Frau Rechtsanwältin Diana Blum nimmt teil an der Fortbildungsveranstaltung “Wichtige Urteile 2008 und ihre Folgen für die Praxis der Strafverteidigung” – Eine Veranstaltung des Arbeitskreis Strafvollzug im Berliner Anwaltsverein e.V.


30.-31. Januar 2009  BERLIN

Sozialer Frieden durch außergerichtliche Konfliktschlichtung?

Frau Rechtsanwältin Blum nimmt teil an der Veranstaltung „Sozialer Frieden durch außergerichtliche Konfliktschlichtung? – Mit dem Täter-Opfer-Ausgleich auf dem Weg einer humaneren Strafrechtspflege“. Eine Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung Forum Berlin und der Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e.V. (BAG TOA).


23. Januar 2009  BERLIN

Jahresmitgliederversammlung der Berliner Strafverteidiger e.V

Frau Blum hat teilgenommen an der Jahresmitgliederversammlung der Berliner Strafverteidiger e.V


???  BERLIN

Praktikums- und Stationsstellenbörse des Deutschen Anwaltsvereins

Blum, Heinrichs und Partner wird an diesem Tag auf der Praktikums- und Stationsstellenbörse des Deutschen Anwaltsvereins vertreten sein. Jurastudenten und Rechtsreferendare sind herzlich eingeladen, uns dort zu besuchen und sich in einem persönlichen Gespräch vorzustellen. Wir freuen uns auf Sie!


21./22. November 2008  BERLIN

eschwerde im Straf- und Strafverfahrensrecht sowie im Ausländer- Asylrecht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Frau Rechtsanwältin Blum nimmt teil am Seminar “Beschwerde im Straf- und Strafverfahrensrecht sowie im Ausländer- Asylrecht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR); eine Veranstaltung von amnesty International, RAV und European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und RAK Berlin).


14. November 2008  BERLIN

Die Taktik der Zeugenbefragung im Strafverfahren – tatsächliche Handhabung und rechtliche Probleme

Rechtsanwältin Blum nimmt teil am Seminar “Die Taktik der Zeugenbefragung im Strafverfahren – tatsächliche Handhabung und rechtliche Probleme”. Eine Veranstaltung des DAI.


06. November 2008  BERLIN

Berliner Anwaltstage im Abgeordnetenhaus

Wie in jedem Jahr wird die Kanzlei Blum, Heinrichs und Partner auch an diesem Tag unsere deutschen und ausländischen Kollegen zu den Berliner Anwaltstagen im Abgeordnetenhaus begrüßen. Wir freuen uns darauf, bekannte Gesichter wiederzusehen und neue, interessante Bekanntschaften zu schließen!


05. November 2008  BERLIN

Psychologie der Strafverteidigung

Rechtsanwältin Blum ist Teilnehmerin des Seminars “Psychologie der Strafverteidigung” der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V.


10./11. Oktober 2008  BAD SAAROW

Bad Saarower Tage

Rechtsanwältin Blum ist Teilnehmerin der Bad Saarower Tage 2008 (Jugendstrafrecht- quo vadis?). Eine Veranstaltung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V.


26. September 2008  BERLIN

Runden Tisch für ausländische Inhaftierte

Frau RAin Blum nimmt am „Runden Tisch für ausländische Inhaftierte“ teil und fasst für die Teilnehmer die Ergebnisse der Bonner Konferenz zu den Haftbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland zusammen.


19.-21. September 2008  BONN

Haftbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland

Rechtsanwältin Blum ist Teilnehmerin der Veranstaltung “Haftbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland” des Komitees für Grundrechte.


29. August 2008  BERLIN

Kommunikationstrainings für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Rechtsanwältin Blum ist Teilnehmerin des Kommunikationstrainings für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Eine Veranstaltung der Rechtsanwaltskammer Berlin.


3. Juli 2008  BERLIN

Europäischer Haftbefehl in der Praxis

Rechtsanwältin Blum ist Teilnehmerin des Seminars “Europäischer Haftbefehl in der Praxis”. Eine Veranstaltung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V.


10. Juni 2008  BERLIN

Workshop “Rechtspädagogik”

Rechtsanwältin Blum nimmt teil am Workshop “Rechtspädagogik” veranstaltet vom Berliner Anwaltsverein (BAV).


29. Mai 2008  BERLIN

Basiswissen zu Inhaftierungen von ausländischen Staatsbürgern auf nicht-strafprozessualer Grundlage

Rechtsanwältin Blum nimmt teil am Fortbildungsseminar “Basiswissen zu Inhaftierungen von ausländischen Staatsbürgern auf nicht-strafprozessualer Grundlage”. Eine Veranstaltung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V.


27. Mai 2008  POTSDAM

Jugend und Knast

Rechtsanwältin Blum ist Teilnehmerin der Veranstaltung “Jugend und Knast” ausgerichtet von der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ).


29. Februar – 1. März 2008   PISA (ITALIEN)

Gefängnisse in Europa zwischen Resozialisierung und Ausschluss

Rechtsanwältin Blum ist Teilnehmerin am Kongress “Gefängnisse in Europa zwischen Resozialisierung und Ausschluss”. Eine Veranstaltung unter a